EFT-Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

10-Tages Seminar


 

In vielen Unternehmen fallen ständig Arbeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen.

 

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFT) ist eine Person, die keinen elektrotechnischen Beruf erlernt hat, aber durch theoretische und praktische Fortbildung zu Eingriffen in elektrische Anlagen qualifiziert ist. Voraussetzung für die Ausbildung zur EFT ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Die Ausbildung bzw. Tätigkeit muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzend sein.

 


Kursinhalte

 

·        Rechtliche Verantwortung von Unternehmern, Führungskräften und Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten

·        Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105 Teil 100

·        Geltende Normen und Regeln der Technik

·        Zulässige Tätigkeiten

·        Grundlagen der Elektrotechnik

·        Wirkungsweise und Gefahren des elektrischen Stroms

·        Schutzmaßnahmen

·        Sicherheitsgerechtes Verhalten

·        Elektrische Messtechnik

·        Schaltungstechnik